Hallo Frau Bader, mir ist die Gesetzeslage bei der Berechung des Entgelts während des BV's bekannt. Nun habe ich dennoch Klärungsbedarf. Der Zeugungstermin liegt im Januar, daher wird das Entgelt von Okt.-Dez. als Bemessungsgrundlage genommen. Ich verdiene ein Fixum und erhalte Provisionen für erfolgreiche Personalvermittlungen. Das Fixum ist seither gleich. Aber die Provisionen sind in diesem Jahr wesentlich höher. Dadurch entsteht mir ein Nachteil als Schwangere, wenn sich das BV-Entgelt über den Durchschnittsverdienst gemäß Gesetz (Okt.-Dez. 15) berechnet. Habe ich eine Chance auf andere Berechnung des BV-Entgeltes? Zum Beispiel: BV ab Juni 2016. Berechnung durch Gehalt der Monate März, April, Mai, da dies höher als Okt.-Dez.15 ist. Danke für Ihre Antwort bereits im Voraus. Julia
von julia_le am 29.03.2016, 20:46