Guten Abend, Ich habe eine Frage zur Berechnung meines "Lohnes" im Beschäftigungsverbot. Ich bin derzeit Anfang der 8. Woche schwanger und habe von meinem Arbeitgeber vor knapp 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen da mir als Krankenschwester kein geeigneter Arbeitsplatz mehr angeboten werden kann. Jetzt würde mich interessieren wie das Entgelt berechnet wird? Ich habe gelesen dass der Durchschnitt der letzten 12 Wochen VOR der Schwangerschaft berechnet wird!? Oder doch die 12 Wochen bevor das BV ausgesprochen wurde? Und wenn der Durchschnittsverdienst berechnet wird, werden dann auch meine Zuschläge für Wochenende und Nachtarbeit berücksichtigt und sogar auch Urlaubsgeld oder nur das reine Bruttogehalt? Vielen Dank für Ihre Hilfe! :)
von Andalova am 17.10.2016, 20:45