Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag sieht zusätzlich zu den normalen 12 Gehältern noch eine Abschlussvergütung in Höhe von maximal 2 Gehältern vor, die abhängig von der Erreichung persönlicher Ziele ist. Eines dieser Gehälter ist garantiert und wird immer im November ausgezahlt. Erreicht man seine Ziele zu einem höheren Prozentsatz, wird entsprechend anteilig das zweite Gehalt im Mai gezahlt. 1. Werden diese beiden Gehälter bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? 2. Mein Mutterschutz beginnt am 05.03.2016. Was für Auswirkungen hat es, wenn ich meine Abschlußvergütung für 2015 im Mai 2016 bekomme? Wäre es besser mit dem AG zu vereinbaren, dass ich das Geld schon vor der Mutterschutzfrist erhalte? Herzlichen Dank im Voraus.
von tinta am 11.11.2015, 08:59