Guten Tag, ich bin dabei mein Antrag für das Elterngeld zu bearbeiten. Meine Frage, man muß 12 Monate vorlegen, in 3 Monaten davon war ich krank und bekam Krangengeld, ist es wirklich wahr, dass diese Zeit nicht mit berechnet wird?? ( ich war Krank, weil meine gesamten Werte im Körper nicht mehr stimmten,bzw. wegen Überlastung und dann war ich noch in einem Kindrwunschzentrum in Behandlung) Oder kann ich Lohnscheine von den Monaten davor abgeben?
Man kann doch nicht so bestraft werden nach über 20 Arbeitsjahren, würde das für mich bedeuten, dass ich nicht mal meine Kosten decken kann.
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort !!
von
Sunny211013
am 18.08.2013, 14:48
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Hallo,
wenn man nicht schwangerschaftsbedingt krank war, stimmt das
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2013
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Ja das stimmt. Einzige Ausnahme ist wenn man schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben war.
Deine Kosten, oder Eure ? Der Vater ist dann für den Rest zuständig nach Elterngeld und Kindergeld.
von
Sternenschnuppe
am 18.08.2013, 15:22
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Halli Hallo,
Es ist tatsächlich so das Krankengeld nicht angerechnet wird.
Mir gehts genauso wie dir. Ich war längere Zeit mit burn Out draussen.
Durch die erkrankung ist das Elterngeld jetzt so das auch bei mir die anfallenden Kosten nicht gedeckt sind. Und man wirklich gezwungen ist nach
8Wochen stundenweise arbeiten zu gehen, auch wenn das angerechnet wird.
Es ist tatsächlich eine Bestrafung, noch zur Erkrankung dazu.
Hier müsste eigentlich noch nachgebessert werden vom Staat.
Was uns im Moment nicht wirklich was nützt.
von
sanott
am 18.08.2013, 16:42
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Das ist doch vor Eintreten der Schwangerschaft bekannt dass Krankengeld eine Lohnersatzzahlung ist und somit kein Einkommen ??
von
Sternenschnuppe
am 18.08.2013, 22:57