Berechnung Elterngeld unterschiedliche Auskünfte

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Elterngeld unterschiedliche Auskünfte

Hallo Frau Bader, ich bekomme leider von der Elterngeldstelle unterschiedliche Informationen und hoffe Sie bringen mir Licht ins Dunkel... Geburt Kind 1: Oktober 2014 Mutterschutz/ Elternzeit Kind 1: 09/2014 - 08/2016 berechneter Entbindungstermin Kind 2: Ende Juni 2016 Mutterschutz/ Elternzeit Kind 2: 05/ 2017 - x Teilzeittätigkeit: 09/2016- 05/2017 Ich habe jetzt vom Arbeitgeber eine Bestätigung über mein Einkommen erhalten auf dem das Teilzeitgehalt von 09/2016 - 04/2017 sowie das Vollzeitgehalt vor Kind 1 05/2014- 08/2014 bestätigt wird. Nach Rückfrage bei der Elterngeldstelle wurde mir vom einen Sachbearbeiter gesagt das die Monate vor meiner Teilzeittätigkeit bis die 12 Berechnungsmonate voll sind mit 0 berücksichtigt werden, der zweite Sachbearbeiter sagte mir da ich bis 08/2016 in Elternzeit war wird das Vollzeitgehalt von vor Kind 1 für die Berechnung herangezogen. Wie ist es denn jetzt richtig? Vielen Dank bereits vorab für Ihre Antwort/ Hilfe.

von symylsun am 15.06.2017, 10:09



Antwort auf: Berechnung Elterngeld unterschiedliche Auskünfte

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2017



Antwort auf: Berechnung Elterngeld unterschiedliche Auskünfte

Es zählt das Einkommen von Mai 2016 bis April 2017. Mai 16 bis August 16 = 0 Euro Ab Sep. 16 TZ Einkommen

Mitglied inaktiv - 15.06.2017, 10:41



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