Guten Morgen! Ich übe z. Zt. einen Minijob aus und bekomme 400,00 Euro im Monat. Unsere Tochter ist im Januar 3 Jahre alt geworden, daher sind wir jetzt über meinen Mann familienversichert in der Krankenkasse. Es kann aber sein, dass ich in Kürze arbeitslos werde. Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist Anfang Oktober. Mein Chef weiß davon noch nichts. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mir im Falle einer Kdg. noch einen anderen Minijob bis zur Geburt suchen soll. Ich habe im Bekanntenkreis einige Aussagen gehört, die mich aber irgendwie verwirren. Dazu habe ich deswegen einige Fragen: - Wie berechnet sich das Elterngeld bei einem Minijob bzw. ALG1? Gibt es beim Minijob mehr, als den Mindestsatz von 300,00 Euro (habe ich gehört)? - Gibt es ALG1 auch, wenn ich kündige oder nur wenn ich gekündigt werde? - Gibt es in beiden Fällen auch das Mutterschaftsgeld? Ich möchte einfach wissen, wobei ich mich besser stelle. Hört sich vllt. nicht so gut an, aber ich möchte auch kein Geld verschenken. Danke für Ihre Antwort! Gruß
von tomtermite am 13.02.2012, 10:34