Hallo Frau Bader,
im April erwarten wir unser erstes Kind. Ich werden dann für 12 Monate Elterngeld beantragen. Mein Partner möchte auch für 2 Monate Elterngeld beantragen.
Er ist momentan noch selbständig, wird aber demnächst in eine feste Anstellung wechseln unn nebenher im geringeren Umfang selbständig arbeiten.
Auf welcher Basis wird sein Elterngeld berechnet? Nur auf der selbständigen Tätigkeit 2012?
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
von
nixe2008
am 14.01.2013, 17:21
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld für den Vater, wenn er letztes Jahr selbständig war
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldaus-zahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwan-gerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachtei-lig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2013