Berechnung Elterngeld für 2.Kind und BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Elterngeld für 2.Kind und BV

Liebe Frau Bader, wenn man im 2. Jahr des Elterngeldplusbezuges (währenddessen nicht gearbeitet) erneut schwanger wird, wird dann das Elterngeld für das 2.Kind anhand des bezogenen Elterngeldes berechnet oder anhand des Verdienstes vor der Elternzeit? Wann muss ich vor Ablauf der Elteznzeit bekannt geben wieviel ich im 3. Jahr Elternzeit (noch nicht beantragt) arbeiten will. Wenn ich noch vor Bekanntgabe der Arbeitszeit schwanger werde, würde sich das Geld im Rahmen eines Beschäftogungsverbotes an dem Verdienst vor der SS orientieren, oder? Wenn ich bspw nach 2 Monaten Erwerbstätigkeit schwanger werde und ein BV erhalte, woran orientiert sich dann das Gehalt im BV? Herzlichen Dank

von Hasenbande am 03.03.2016, 10:10



Antwort auf: Berechnung Elterngeld für 2.Kind und BV

Hallo, 1. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG o Basis-EG 2. 7 Wo vorher 3. Das mit dem BV verstehe ich nicht. Wenn die EZ endet kann ein BV erklärt werden, da bekommt man den Lohn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2016



Antwort auf: Berechnung Elterngeld für 2.Kind und BV

Ab dem 1. Geburtstag von Kind 1 zählt jeder Monat, in dem man nichts verdient mit 0 Euro. Je nachdem, wann du im zweiten EZ- Jahr schwanger wirst, wird evtl. noch mit Lohn vor der ersten Schwangerschaft aufgefüllt. Es zählen immer die 12 Monate vor Geburt des Kindes, das erste Elterngeldjahr und Monate mit Mutterschutz werden ausgeklammert. Die letzte Frage versteh ich nicht. Du kannst im dritten EZ-Jahr nur ein BV bekommen, wenn davor die Arbeitszeit ausgemacht wurde. Und dann kriegst du das, was ausgemacht ist. Kannst ja in EZ max. 30 Stunden arbeiten.

von malini am 03.03.2016, 11:43



Antwort auf: Berechnung Elterngeld für 2.Kind und BV

Je nachdem bis wann ich die Elternzeit verlängern muss, würde ich die im Falle einer SS ja nicht auf 3 Jahre verlängern, damit ich einen Anspruch auf das Geld in Höhe von vor der ersten SS hätte. Ich würde dann halt von Elternzeit ins BV gehen

von Hasenbande am 03.03.2016, 13:25



Antwort auf: Berechnung Elterngeld für 2.Kind und BV

Du kannst aber nicht die EZ abbrechen um dann ins BV zu gehen.

von malini am 03.03.2016, 14:33



Antwort auf: Berechnung Elterngeld für 2.Kind und BV

Du kannst ja nicht voraussehen wann Du schwanger wirst, wie willst Du die Elternzeit also dementsprechend passend verlängern? Mein Rat : Versuche kurz vor Ende der 2 Jahre schwanger zu werden, dann zählt das BV ab Ende der Elternzeit und es kommen noch ein paar Monate mit altem Lohn zusammen. Und einige Nullrunden. Sorge für Betreuung damit Du notfalls so lange arbeiten gehen kannst bis Du schwanger wirst. Im BV gibt es dann das was Du auch verdienen würdest.

von Sternenschnuppe am 03.03.2016, 14:54



Antwort auf: Berechnung Elterngeld für 2.Kind und BV

Malini, das weiß ich, aber wenn die EZ ausläuft würde ich ins BV gehen. Lg

von Hasenbande am 03.03.2016, 20:29



Antwort auf: Berechnung Elterngeld für 2.Kind und BV

Sternschnuppe so wäre es ja geplant, aber mein Weg zum Kind hat 5 Jahre gedauert und daher kann Ichs nicht planen. Würde es aber auch so machen, wie du es geschrieben hast, wenns machbar wäre. LG

von Hasenbande am 03.03.2016, 20:32



Antwort auf: Berechnung Elterngeld für 2.Kind und BV

Viel Erfolg. Statistiken belegen dass das zweite dann oft schneller geht wenn der Körper es schon kennt und kann. Auch im Bekanntenkreis erlebt. 1. Kind nach 4 künstlichen Befruchtungen, 2. kam alleine und war eine große Überraschung nach wenigen Monaten.

von Sternenschnuppe am 03.03.2016, 22:38



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