Guten Abend! Können Sie mir sagen ob das Elterngeld für das zweite Kind nach dem letzten Nettoeinkommen ( dieses liegt länger als 12 Monate zurück ) oder nach dem Einkommen der letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet wird? Befinde mich noch in Elternzeit (seit der ersten Geburt sind nun 1 Jahr und 5 Monate vergangen und ich habe bislang keinen Kita Platz für mein Kind erhalten, sodass ich zuhaus mit dem Kind bleiben muss) und bin nun wieder schwanger geworden. Danke vorweg!
von
biliana
am 28.02.2013, 23:25
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind - Mutter in der Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2013
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind - Mutter in der Elternzeit
Es zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt.
Allerdings werden die Monate ausgenommen, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.03.2013, 01:04