Hallo Frau Bader,
Ich muss doch noch mal nachfragen!
Wie und von welchem Zeitraum wird das Elterngd betechnet.
Wenn ich in meiner Elternzeit (2.Jahr) schwanger werde, dann wieder anfange zu arbeiten aber bis zur Geburt nur 6 Monate arbeite!
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Und zählt das Elterngeld nur aus dem Hauptjob und kann man das Netto Gehalt plus 300€ Stelle zusammen rechnen?
Elterngeld wird gerechnet die letzten 12 Monate bis zur Geburt oder bis zum Mutterschutz???
Vielen Dank für die Antworten!
Gruß
S. Bredemeier
von
Little-nurse79
am 01.09.2014, 12:58
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei zweitem Kind und bis zur Geburt nur 6 Monate gearbeite
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2014