Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Elterngeldes ab 2013.
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Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn ich innerhalb des Jahres Elternzeit bzw. ca. 3 Monate nach Ende der Elternzeit erneut Mutter werde?
Wird dann nur mein Einkommen der 3 Monate nach der Elternzeit berücksichtigt oder wie verhält sich das?
Vielen Dank
von
Yves299
am 11.01.2013, 11:33
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbs-einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldaus-zahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwan-gerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachtei-lig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2013
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit
Das kommt darauf an wie lange Du EZ hattest!
Ohne diese Angabe kann man dazu nichtsa sagen bzw. müsste Romane schreiben.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.01.2013, 11:39
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit
Ich würde nur ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen.
von
Yves299
am 12.01.2013, 10:02