Guten Tag, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes in einem speziellen Fall. Wir sind für den Adoptionsprozess angemeldet und können theoretisch ab Donnerstag glückliche Eltern werden. Leider ist meine Frau aktuell arbeitslos(seit 12 Monaten) und wird mit Mitte des nächsten Monats aus der Arbeitslosigkeit rausfallen und dann theoretisch Hartz4 beziehen Meine Frage: 1. Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn meine Frau z.B. ab dem 1.2 einen neuen Job hat, wir theoretisch ab den 15.02 Eltern werden und sie sich entschließt, sofort in Elternzeit zu gehen. Wie sich in solchen Fällen das Elterngeld berechnet würde mich interessieren, wenn der Partner nur für einen kurzen Moment wieder im Beruf ist. 2. Frage, kann ein Arbeitsgeber jemanden, der erst seit 2 Wochen in der Firma ist kündigen, wenn dieser wegen der Adoption sofort in Elternzeit geht? Meines Wissens handelt es sich hierbei um einen Härtefall. Vielen Dank Grüße
von Gomorra am 13.01.2016, 09:13