Sehr geehrte Frau Bader, der Arbeitsvertrag meiner Frau wurde kürzlich von vorher 20 Wochenstunden dauerhaft auf Vollzeit geändert, nun erwarten wir Nachwuchs und die Ärztin möchte ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Ich las, dass sich das Entgeld aus den letzten 3 Monaten vor dem Monat der Beginn der Schwangerschaft berechnet, dass hieße dann auf die Zeit mit 20 Wochenstunden. Sie würde also im Falle eines BV weniger verdienen als sie es jetzt tut? Falls dem so ist, wie wären die Auswirkungen auf das Elterngeld? Würden dann auch die BV-Monate mit vermindertem Einkommen in die Berechnung einfließen? Mit anderen Worten: Wäre es für meine Frau rein finanziell gesehen besser, sich noch möglichst lange auf Arbeit zu quälen, ohne BV? Vielen Dank!
von Gooner am 20.11.2013, 14:57