Hallo Frau Bader, nun bin ich schwanger mit einem 2tem Kind. Kind 1 ist nun 1 Jahr alt (31.01.15). Ich habe bei der ersten Elternzeit 1 Jahr und 2 Monate Elternzeit bezogen. Bald gehe ich wieder Vollzeit arbeiten, am 1. April. Kind 2 ist für den 22. Oktober ausgerechnet. Wie berechnet sich das 2. Elterngeld? Zwei. Monate werden mit Null gerechnet und der Rest mit dem Gehalt vor Kind 1? Lieben Gruß Julie
von Julie78 am 19.02.2016, 21:49