Hallo Frau Bader, ich befand mich bis zum 13.September 2014 in Elternzeit und trat zum 14.09. wieder meinen Dienst im Schichtdienst bei der Polizei an. Im selbigen Monat wurde ich erneut schwanger. Nun werden bei Beamten im Schichtdienst die letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft angesehen und ein Mittelwert dieser Monate der Erschwerniszulagen berechnet monatliche erstattet, da man den Dienst zu ungünstigen Zeiten nicht mehr ausführen darf und kein Nachteil entstehen darf. Da ich mich in Elternzeit befand, wurden mir jetzt Juni, Juli und August berechnet, in denen ich mich jedoch nicht im Dienst befand, sondern eben in Elternzeit. So steht mir also laut diesem Vorgehen nichts zu... Auszug aus meinem Schreiben: "...Nach §35 (a) iVm § 38 (3) AzUVO folgende Beträge berücksichtigt: Keine, da Sie sich in Elternzeit für ihr erstes Kind befanden. (...)" Ist das so richtig oder wird mir da die Zeit vor der Elternzeit angerechnet? Mit freundlichen Grüßen Anika 1808
von Anika1808 am 28.11.2014, 09:14