Frage: Bemessungzeitraum des Elterngeldes

Seit Februar 2013 arbeite ich in nichtselbstständiger Tätigkeit (zuerst Angestellte, seit Juli '14 Beamtin) und vor 5 Wochen (November 2014) kam mein Sohn zur Welt. Im Jahr 2012 habe ich als Freiberuflerin gearbeitet, war hauptberuflich aber Beamtin in Ausbildung. Nach 2012 war ich nicht mehr Freiberufler (habe aber meine freiberufliche Tätigkeit nicht abgemeldet). Die Dame von der Elterngeldstelle meinte jetzt, der Bemessungszeitraum für das Elterngeld sei das Kalenderjahr vor der Geburt (2013), also wie bei Freiberuflern/Selbstständigen und nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt, wie es normalerweise bei Nichtselbstständigen ist. Auf dem Steuerbescheid 2013 steht "Verdienst aus selbstständiger Tätigkeit: 0€", aber die Dame meinte, dass sich der Bemessungszeitraum daran orientiert, selbst wenn es 0€ waren!! Nur weil die Spalte "Selbstständige/Freiberufler" dort aufgeführt ist?! Für mich wäre das sehr bitter, weil ich 2014 gut verdient habe, 2013 aber in Ausbildung war und sehr wenig verdient habe. Stimmt diese Berechnung? Gibt es eine Möglichkeit des Einspruches?

von Joules am 01.01.2015, 18:55



Antwort auf: Bemessungzeitraum des Elterngeldes

Hallo, der Gewinn ist nicht entscheidend, sondern die Frage, ob Sie tatsächlich noch freiberuflich tätig waren. Da Sie Ihr Gewerbe nicht abgemeldet haben, muss man leider davon ausgehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2015