Danke für die Hilfe, ja ich bin ganz normaler Arbeitnehmer. Wir versuchen es jetzt mit dem nächsten Eisprung ca. 02.06.2021 dann hätten wir theoretisch einen Monat Luft, falls es ein Frühchen wird oder? Den es werden nur die 6 Wochen Mutterschutz abgezogen, richtig?
Liebe Grüße
von
13mitch17
am 15.05.2021, 10:59
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Bemessungszeitraum
?
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2021
Antwort auf:
Bemessungszeitraum
Du schreibst in Rätseln.......?!
von
KielSprotte
am 15.05.2021, 19:01
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Bemessungszeitraum
Das war die Ausgangsfrage..
20.4.21
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Bemessungszeitraum_222895.htm
von
malini
am 15.05.2021, 20:51
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Bemessungszeitraum
Das war doch beantwortet.
Vor Geburt die Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert.
12 vollständige Monate braucht es wenn ordentliches EG Einkommen soll.
von
MamaausM
am 15.05.2021, 21:01
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Bemessungszeitraum
Nicht 6 Wochen sondern jeden Monat!!! Den du im mutterschutz bist. Fängt dein mutterschutz zB am 31.03 an, wäre das März, April und Mai welche rausfallen. Fängt er am 05.03 an, wäre es nur März und April.
von
Felica
am 15.05.2021, 22:16