Frage: Bemessungszeitraum

Danke für die Hilfe, ja ich bin ganz normaler Arbeitnehmer. Wir versuchen es jetzt mit dem nächsten Eisprung ca. 02.06.2021 dann hätten wir theoretisch einen Monat Luft, falls es ein Frühchen wird oder? Den es werden nur die 6 Wochen Mutterschutz abgezogen, richtig? Liebe Grüße

von 13mitch17 am 15.05.2021, 10:59



Antwort auf: Bemessungszeitraum

?

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2021



Antwort auf: Bemessungszeitraum

Du schreibst in Rätseln.......?!

von KielSprotte am 15.05.2021, 19:01



Antwort auf: Bemessungszeitraum

Das war die Ausgangsfrage.. 20.4.21 https://m.rund-ums-baby.de/recht/Bemessungszeitraum_222895.htm

von malini am 15.05.2021, 20:51



Antwort auf: Bemessungszeitraum

Das war doch beantwortet. Vor Geburt die Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. 12 vollständige Monate braucht es wenn ordentliches EG Einkommen soll.

von MamaausM am 15.05.2021, 21:01



Antwort auf: Bemessungszeitraum

Nicht 6 Wochen sondern jeden Monat!!! Den du im mutterschutz bist. Fängt dein mutterschutz zB am 31.03 an, wäre das März, April und Mai welche rausfallen. Fängt er am 05.03 an, wäre es nur März und April.

von Felica am 15.05.2021, 22:16