Bemessungszeitraum bei vorausgegangener selbständiger Tätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungszeitraum bei vorausgegangener selbständiger Tätigkeit

Liebe Frau Bader, ich habe eine dringende Frage in Sachen Elterngeld: In den letzten 12 Monaten vor Geburt unseres Sohnes (28.09.15) war ich als Lehrerin verbeamtet und ging bisher davon aus, dass sich mein Elterngeld auf dieser Grundlage errechnet. Nun habe ich meinem Elterngeldantrag aber auch einen Steuerbescheid beigelegt, aus dem hervorging, dass ich im Kalenderjahr 2014 auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatte. Faktisch habe ich mir im Jahr 2014 (die Rechnungen beziehen sich auf die Monate Januar bis August 2014) als Referendarin ein paar Groschen dazuverdient, genau genommen 2200 Euro im RAhmen der Kleinunternehmerklausel. Seit August 2014 bin ich aber nicht mehr selbständig tätig. Die Elterngeldstelle möchte aufgrund der Mischeinkünfte nun das Jahr 2014 als Bemessungszeitraum veranschlagen. Da ich hier noch Referendarin und in den Sommerferien arbeitslos war (ohne Arbeitslosengeld!) hieße das für mich, dass mein Elterngeld sehr gering ausfallen würde. Kann ich dagegen noch irgendetwas tun? Schließlich war ich in den letzten 12 Monaten vor Geburt meines Sohnes ja nicht selbständig tätig und werde auch nicht mehr selbständig arbeiten. Wir hatten mit dem Geld fest gerechnet und haben nun ein Problem... Im Nachhinein denke ich mir: Hätte ich bloß keinen Steuerbescheid beigelegt aber hinterher ist man immer schlauer...Danke vorab für Ihre Hilfe! Beste Grüße!

von andihofi am 27.12.2015, 18:47



Antwort auf: Bemessungszeitraum bei vorausgegangener selbständiger Tätigkeit

Hallo, Sie sind verpflichtet, alle ANgaben zu machen - gerade als Beamter werden Sie ja ja dem Staat gegenüber keine falschen Angaben machen wollen. Die Verschiebung ist gesetzl. vorgesehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2015



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