Hallo Frau Bader, können Sie mir mitteilen, wie der Bemessungszeitraum für Elterngeld festgesetzt wird, wenn ich a) Nebengewerbe habe und b) 2014/2015 bereits Elterngeld/Elternteilzeit in Anspruch genommen wurde? Sprich: Dez 2014 - Jan 2015 Elterngeld + Elternzeit Jan 2015 - Dez. 2015 Elternzeit mit Teilzeit Mai 2016: 2. Kind Aufgrund Nebengewerbe würde im ersten Schritt ja 2015 als Bemessungsgrundlage gewählt werden. Da ich dort jedoch in Elternzeit war, sollte sich der Zeitraum wieder verschieben. Würde der Zeitraum jetzt auf 2013 fallen, weil ich 2014 bereits in Elternzeit war? Vielen Danke!
von assenda am 09.03.2016, 18:56