Bemessungsgrundlage bei beschäftigungsverbot nach arbeitgeberwechsel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungsgrundlage bei beschäftigungsverbot nach arbeitgeberwechsel

Liebe Frau bäder, Ich hoffe, dass sie mir weiterhelfen kônnen. Ich habe zum1.9.2014. meinen Arbeitgeber gewechselt. Das Paradoxe ist: ich mache noch die selbe Arbeit in der selben Institution, aber ich bin von einer drittmittelfinanzierten Arbeitsstelle jetzt an das Institut gewechselt. Dabei habe ich 1000€ Gehalt eingebüßt - naja nach dem Motto friss oder stirb. Ende september stellte sich wegen Blutungen bei mir eine Schwangerschaft heraus und meine Gynäkologin hat mich sofort aus dem Verkehr gezogen und mir ein generelles BV ausgestellt. weil ich auch schon zwei Schwangerschaften verloren habe und zu dem auf einer Intensivstation arbeite. Nun soll wirklich auf Nummer sicher gegangen werden. Jetzt streite ich mich mit meinem Arbeitgeber: laut Gesetz steht mir im BV Bezüge auf Basis der letzten 13 Wochen oder 3 Monate vor Feststellung der Schwangerschaft zu. Also noch an meinem alten Gehalt orientiert. Ich habe ja nur einmal im September das neue Gehalt bekommen und dann ging es ja schon mit dem BV los. Mein Arbeitgeber hat mir aber auf Grundlage meines septembergehaltes jetzt im Oktober zum ersten mal BV Bezüge gezahlt, und nun komme Irgendwie ich nicht weiter. Soll ich hier einen richtigen Anwalt einschalten oder liege ich hier falsch mit meiner Vermutung? Immerhin bekommt der Arbeitgeber das Geld über ein Umlageverfahren der Krankenkasse wieder und meine Kasse hat mir gesagt, dass sie nur auf Zuruf des Arbeitgebers handelt und die Gelder so zahlt, wie es ihr gemeldet wird. Dabei verwies die Kasse ebenfalls auf die rechtliche Regelung mit den 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft und sagte dass es in meinem Fälle Juni, Juli und August 2014 wäre. Stinkt hier etwas? Vielleicht kennen sie ja so einen ähnlichen Fall schon? Würde. Ich freuen, wenn ich einen guten Rat von Ihnen bekommen könnte. Soweit weiß ich eigentlich über alles bescheid, das doofe ist wirklich nur dieser Arbeitgeberwechsel bzw. die Gehaltseinbuße, die nun voll mit dem einsetzen der SS kollidiert. Vielen Dank.

von Mamo0612011 am 19.10.2014, 14:48



Antwort auf: Bemessungsgrundlage bei beschäftigungsverbot nach arbeitgeberwechsel

Hallo, Sie erhalten das, was Sie ohne BV bekämen, also den niedrigeren Lohn. Sonst würden Sie ja besser stehen als ohne SchwS Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.10.2014



Antwort auf: Bemessungsgrundlage bei beschäftigungsverbot nach arbeitgeberwechsel

Ein neuer ag zahlt nicht das was du in den Monaten beim vorherigem AG verdient hast. Hier zählt in der tat was du bei ihm verdient hast, hättest du noch keinen Monat dort gearbeitet wäre das genommen worden wie im vertrag. Was vorher beim alten AG war interessiert nicht.

von pustilein am 19.10.2014, 22:28



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