Liebe Frau Bader,
angenommen man entscheidet sich für ElterngeldPlus (ET=02.02.2016) ohne Zuverdienstmöglichkeit für 24 Monate (24 Bezugsmonate).
Nach diesen 24 Monaten steigt man für 6 Monate in den Beruf ein und bekommt ein zweites Kind.
Wie berechnet sich die Höhe des Elterngeldes für das zweite Kind?
(6 Monate nach Kind 1 + ???)/12
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Beste Grüße
Michael
von
Schneider_M
am 22.06.2015, 13:39
Antwort auf:
Bemessungsgröße für ElterngeldPlus für zweites Kind nach ElterngeldPlus?
Hallo,
das ist ja noch in der Ferne - deshalb hat sich, glaube ich, noch keine rechte Gedanken darum gemacht.
Laut Gesetz können gem. § 3 BEEG die Monate nach § 4 Abs. 1 S. 1 BEEG ausgeklammert werden. Und das sind die ersten 14 Mo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2015
Antwort auf:
Bemessungsgröße für ElterngeldPlus für zweites Kind nach ElterngeldPlus?
Da mit Elterngeld Plus das zweite Jahr nun auch Bezug ist, und Bezugsmonate fürs Elterngeld ausgeklammert werden ergibt sich : 6 Monate Gehalt und 6 Monate vor Kind 1, also auch Gehalt.
Würde dann bei Euch Herbst 2018 greifen, wer weiß wie es dann ist , so oft, wie die da was ändern :-)
Aber so Stand heute.
von
Sternenschnuppe
am 22.06.2015, 14:24
Antwort auf:
Bemessungsgröße für ElterngeldPlus für zweites Kind nach ElterngeldPlus?
Liebe Sternenschnuppe,
klasse! Vielen lieben Dank!
Auch Zuverdienst während des Bezugs von ElterngeldPlus ändert nichts an der Rechnung, oder?
Grüße
M.
von
Schneider_M
am 23.06.2015, 19:29
Antwort auf:
Bemessungsgröße für ElterngeldPlus für zweites Kind nach ElterngeldPlus?
Ne, soweit ich das verstanden habe nicht.
Finde das neue Elterngeld verwirrend muss ich gestehen und habe die Broschüre schon einige Male gelesen. Bezug ist aber Bezug, und dieser wird für ein neues Geld durch Zeiten davor ersetzt.
Und es wird sowohl im ersten Jahr als auch im zweiten nix mehr verrechnet.
So habe ich es verstanden.
Solange man in den 30 Stunden bleibt.
von
Sternenschnuppe
am 23.06.2015, 21:20