Frage:
Sehr geehrte Fr. Bader
ich befinde mich im 2. Ez Jahr in der ich bei meinem Ag eine Gfb nachgehe.
Beginn 20.02- einschl.15.8 danach beginnt wieder Muschu.
Mein Lohn schwankt monatlich. Die Minijonzentrale teilte mir mit das ich Feb u Aug als ganze Monate rechnen kann. Somit 7Monate x 450Euro = 3150Euro
Mein Ag hat es jedoch anteilig gerechnet 20.2-15.8
Jahresgrenze 5400:360x193= 2895Euro. Über die 2895€ ich durch meine Arbeitszeit seit Juli drüber gekommen bin.
Was stimmt jetzt? Falls es die 3150€ sind hat mein AG es falsch berechnet, da ich von Feb-Juli noch unter der Grenze von 3150€ mit meinem Verdienst liege.
Vielen Dank für Ihren Rat!! Vg
von tschudys am 16.08.2017, 08:02 Uhr

Antwort auf:
Bemessungsgrenze 450€
Hallo,
Bei Minijobs, die auf weniger als einen Monat befristet sind, berechnen Sie den anteiligen Monatswert wie folgt:
450 Euro x Kalendertage / 30
Arbeitet Ihr Minijobber beispielsweise 15 Kalendertage, kann er 225 Euro verdienen:
450 Euro x 15 Kalendertage / 30 = 225 Euro
Quelle:https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.08.2017