Guten Abend,
Im Mai 16 kam unsere Tochter zur Welt. Ab 1.8.16 hat sich mein Mann privat versichert. Mitte August 16 haben wir geheiratet. In Absprache mit meiner gesetzlichen und seiner privaten Krankenkasse wird unsere Tochter erst ab dem 1.2.17 privat versichert. Nun bin ich im Krankenhaus und kann mich erst einmal (ca. 3 Wochen) nicht um unsere Tochter kümmern. Bekommt mein Mann wie gesetzlich Versicherte auch die 10 Tage bezahlten Urlaub, da unsere Tochter ja noch gesetzlich versichert ist, oder muss er unbezahlten Urlaub nehmen? Oder gibt es überhaupt keine Ansprüche, da ja ich krank bin und nicht das Kind?
Danke im Voraus für die Beantwortung!
von
Rapunzel V.
am 02.01.2017, 20:31
Antwort auf:
Bekommt mein Mann bezahlten Urlaub?
Hallo,
Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.).
Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2017
Antwort auf:
Bekommt mein Mann bezahlten Urlaub?
Das Kind ist ja nicht krank, sondern Du.
Je nach Schwere der Erkrankung ( wenn Du im KH bist definitiv ) kannst Du eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen. Das kann dann Dein Mann übernehmen.
Ruf bei der Krankenkasse morgen an und spreche mit den Ärzten.
von
Sternenschnuppe
am 02.01.2017, 20:53