Liebe Frau Bader, ich bin mit meinem Mann seit Februar 2012 verheiratet und wir haben eine gemeinsame Tochter(27 Monate alt). Vor der Ehe hatte ich das alleinige Sorgerecht,haben wir duch die Ehe nun automatisch das gemeinsame Sorgerecht? Wenn mir etwas passieren sollte,kann ich davon ausgehen,das mein Mann unser Kind weiter aufziehen darf,also er dann das alleinige Sorgerecht bekommt? Ich habe nämlich ein etwas komischen Verhältnis zu meiner Mutter und hatte auch keine so schöne Kindheit,Sie spekuliert aber darauf, im Falle meines ablebens,die Kleine zu bekommen. Ihre Worte sind,Sie wird mit allen Mitteln versuchen,das Kind zu bekommen. Hat Sie eine Chance oder brauche ich mir da keine Sorgen machen? Wäre es besser etwas schriftliches beim Anwalt oder Jugendamt zu hinterlegen oder ist mein Mann durch das Gesetz automatisch abgesichert und darf unsere Tochter aufziehen? ich danke Ihnen schonmal für Ihre Antwort!
von tinam1981 am 30.07.2012, 08:28