Bekomme ich weiterhin Elterngeld, wenn mein Mann arbeitslos ist?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekomme ich weiterhin Elterngeld, wenn mein Mann arbeitslos ist?

Hallo Frau Bader, heute hat mein Mann seinen Job verloren. Er wurde in der Probezeit gekündigt. Ich bin momentan in Elternzeit. Unser Sohn ist 5 Monate alt. Geplant ist, dass ich im Januar 2021 wieder anfange zu arbeiten. Unsere 5-Jährige Tochter ist zur Zeit auch Zuhause, da der Kindergarten wegen Corona geschlossen hat. Und nun meine Fragen: Kann ich weiterhin Elterngeld bekommen, auch wenn mein Mann arbeitssuchend gemeldet ist? Es ist auch nicht klar, ob und wieviel ALG ihm zusteht, da er im August 2019 eine Umschulung über das Arbeitsamt beendet hat. Oder wäre es besser, wenn er nun seine noch ausstehenden zwei Monate Elternzeit nimmt? Wenn ich nun wieder arbeiten gehen sollte, muss ich dann eine Mindeststundenzahl arbeiten? Die momentane Situation in der Krise ist mehr als unsicher, was eine Jobsuche erschwert. Wann der Kindergarten wieder öffnet ist ja auch nicht sicher. Die Großeltern können die Betreuung nicht übernehmen, da es die Ausgangsbeschränkung momentan nicht zulässt. Ich hoffe ich kann in Elternzeit bleiben und die Betreuung der Kinder übernehmen, damit sich mein Mann auf die Arbeitssuche konzentrieren kann. Vielen Dank für eine Antwort. Viele Grüße

von MamiBayern am 26.03.2020, 20:56



Antwort auf: Bekomme ich weiterhin Elterngeld, wenn mein Mann arbeitslos ist?

Hallo, er kann wählen: Er kann EG bekommen oder sich arbeitssuchend melden (ob er die Voraussetzungen erfüllt, kann ich nicht beurteilen9. Oder beides mischen (zB 50 % arbeiten und 50 % Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III bekommen). Sie haben die Möglichkeit, die EZ in diesem Sonderfall vorzeitig zu beenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2020



Antwort auf: Bekomme ich weiterhin Elterngeld, wenn mein Mann arbeitslos ist?

Hallo, das Elterngeld was Sie derzeit bekommen zählt als Einkommenersatz für Ihren Job. Des Weiteren sind Sie ja nach wie vor im Arbeitsverhältnis ( nur im bestehenden Arbeitsverhältnis wird Elterngeld gezahlt) daher bleibt die Auszahlung von der Kündigung ihres Lebenspartner unberührt. Also das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Sie sollten schauen, ob Ihnen als Familie durch den Jobverlust eventuell zusätzlich Hatz4, Wohngeld oder KIZ zusteht. Alles Gute

von Sarkarati07 am 26.03.2020, 21:20



Antwort auf: Bekomme ich weiterhin Elterngeld, wenn mein Mann arbeitslos ist?

Hallo, Die Aussage von Sarkarati, dass nur der Elterngeld bekommt, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht, stimmt natürlich nicht. Du kannst weiter Elterngeld bekommen. Die Elternzeit zu verkürzen, ist auch von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Demnach kann man auch nicht so einfach von dir verlangen, dass du sofort wieder zu arbeiten beginnst. Evtl. habt ihr ja auch Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder sonstige Unterstützungsleistungen. Wegen Corona sind die Voraussetzungen dafür gelockert worden. Viel Erfolg bei der Arbeitssuchende. LG luvi

von luvi am 26.03.2020, 23:15



Antwort auf: Bekomme ich weiterhin Elterngeld, wenn mein Mann arbeitslos ist?

Keine Sorge, deine EZ und dein EG laufen normal weiter. Dein Mann kann sich unabhängig davon überlegen ob er nun lieber auch 2 Monate EG nimmt oder ob ALG1. Eine weitere Option welche euch offen steht, durch den Arbeitsverlust deines Mannes seit ihr ein sogenannter Härtefall. Theoretisch könntest du also auch hingehen und deine EZ beenden, damit auch das Elterngeld und wieder arbeiten. Dein Mann könnte dann die Monate EG welche du noch nicht genutzt hast, plus seine beiden übernehmen und EG beziehen. Dein AG könnte der Verkürzung der EZ in dem Falle nicht widersprechen, da wie gesagt Härtefall. Für den Fall das es euch finanziell zu knapp wird und die Chancen deines Mannes deutlich schlechter sind auf Arbeit als deine wäre das eine Option welche ihr im Hinterkopf haben solltet.

von Felica am 27.03.2020, 12:36



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