Hallo Frau Bader, mein Mann und ich wollen unser Familienplanung vorsetzten wir haben bereits einen Sohn ( 17 Monate ). Ich befinde mich noch bis zum 5.6.2016 in Elternzeit, während der Schwangerschaft mit meinem Sohn habe ich von meiner Arbeit ein Beschäftigubgsverbot bekommen ( ich arbeite als Stationsleitung in einem Alten- Pflegeheim) nun meine Frage wenn ich jetzt während meiner Elternzeit schwanger werde fällt rechnerisch die Gebrut nach Ende meiner Elternzeit, würde ich dann für die Zeit zwischen Ende der Elternzeit und Geburt ein erneutes Beschäftigubgsverbot bekommen oder gibt es da eine andere Regelung? Da mein Sohn ein Frühchen war ( 6 Wochen zu früh) sagte meine Frauenärztin mir schon das ich bei einer erneuten Schwangerschaft unter genauerer Beobachtung stehen müsse und mich mehr schönen müsse. Heißt das, ich würde dann wenn nicht vom Arbeitgeber dann von meinem Arzt ein verbot bekommen? Ich hoffe ich konnte meine Situation verständlich erklären und bedanke mich im Vorfeld für eine Antwort Marina
von Marinamm am 15.11.2015, 23:28