Hallo, ich habe eine Frage bezüglich dem Bezug von Mutterschaftsgeld. Zu meinem Fall: Ich bin studentisch krankenversichert und habe neben meinem Studium eine Stelle als studentische Hilfskraft ausgeübt. Mein Vertrag ist befristet bis zum 28.02.2013. Seit dem 07.02.2013 befinde ich mich im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber hat mir nun auch schon mit meinem letzten Gehalt den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlt.Das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse habe ich noch nicht erhalten. Nun habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber mir auch meinen restlichen Urlaub (den ich wegen Beschäftigungsverbot seit dem 9.10.12 nicht nehmen konnte) mit Vertragende ausbezahlen muss. Dieser beträgt ca. 4 Wochen. Wie sieht das mit dem Mutterschaftsgeld aus? Bekomme ich das normal ausgezahlt oder wird die Abgeltung darauf angerechnet? Erfolgt eine Aussetzung der Leistung (ähnlich dem ALG 1) bis der Urlaub im Anschluss an den Vertrag genommen wurde? (Ich beziehe kein ALG 1 oder Hartz 4, da ich kurz nach dem Mutterschutz-Ende mein Examen habe.) Soweit ich weiß bekomme ich den Zuschuss des Arbeitgebers nach Vertragsende von der Krankenkasse zusätzlich zu den 13 Euro. Würden diese dadurch entfallen? Bei der Krankenkasse konnte man mir leider keine wirkliche Auskunft geben, wäre daher für jegliche Hilfe dankbar. Mit freundlichen Grüßen NIKA
von NIKA 388 am 20.02.2013, 13:45