Hallo Frau Bader, ich arbeite als Assistenzärztin und hatte zuletzt 12 Monate bezahlte Elternzeit und hab diese dann um 4 Monate unbezahlt verlängert! Wenn ich nun in 1 1/2 Monaten wieder anfange zu arbeiten und dann erneut Schwanger wäre, hätte ich wieder Anspruch auf Dienstausgleichszahlungen? Und aus welchen Monaten würde sich das erneute Elterngeld berechnen wenn man z.B. Nur 6 Monate vor erneutem Mutterschutz arbeiten würde? Mit freundlichen Grüßen EstherW
von EstherW am 27.07.2017, 14:40