Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin in einem befristeten Vertrag teilzeitbeschäftigt,der Ende des Jahres ausläuft. Wir wünschen uns ein 2.Kind und stellen uns die Frage ob während der Schwangerschaft auch ein befristeter Arbeitsvertrag auslaufen kann /darf und ob trotzdem Mutterschaftsgeld und Elterngeld gezahlt wird.
Wie steht es mit einem Beschäftigungsverbo? Verlängert sich der Arbeitsvertrag dadurch um diese Zeit? Oder steht man ohne Vertrag ganz "auf der Straße" und erhält weder Mutterschaftsgeld noch Elterngeld?
Danke für Ihre Mühe.
Gruß Nanni
von
Nanni77
am 14.04.2012, 15:25
Antwort auf:
Bekomme ich mutterschaftsgeld auch wenn mein Vertrag ausläuft?
Hallo,
bei befristeten Vertrag ändert sich nichts durch eine Schwangerschaft. Der Vertrag wurde nicht verlängert. Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber erhält man auch nicht. Man hat ja gar keine Mutterschutzfrist, da man nicht in einem Arbeitsverhältnis steht. Sinnvoll ist es deshalb, sich frühzeitig ans Arbeitsamt zuwenden und Arbeitslosengeld eins zu beantragen. Dies erhält man dann im Rahmen der Mutterschutzfrist weiter.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2012
Antwort auf:
Bekomme ich mutterschaftsgeld auch wenn mein Vertrag ausläuft?
Nein der Betrag läuft ganz normal aus,eg und mg werden normal berechnet das wo du kein Gehalt bekommst wir mit 0 gerechnet
von
CKEL0410
am 14.04.2012, 16:19