Hallo,
Ich habe bis zum 09.06.2016 noch elternzeit von meinem ersten Kind. Ich war insgesamt 2 Jahre in elternzeit.
Jetzt bin ich wieder schwanger. Der Mutterschutz für das 2te Kind beginnt am 12.07.16.
Somit muss ich zwischen elternzeit und erneutem Mutterschutz nur 4 Wochen arbeiten.
Erhalte ich vom Arbeitgeber den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, auch wenn ich nur 4 Wochen gearbeitet habe??
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass sich der Zuschuss nach dem nettoverdienst der letzten 3 Monate richtet....
von
Madnice18
am 03.02.2016, 20:40
Antwort auf:
Bekomme ich den vollen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Hallo,
den Zuschuss erhalten Sie auf jeden Fall voll, auch ohne gearbeitet zu haben.
Sie haben die Mgkl. die EZ bis zu dem Tag vor Beinn des Mutterschutzes zu verlängern, mit Urlaub zu überbrücken oder arbeiten zu gehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2016
Antwort auf:
Bekomme ich den vollen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Hey
Vermutlich noch weniger, Du hast sicherlich noch Resturlaub,oder ?
Im neuen Mutterschutz erhältst Du auch wieder Urlaub, vielleicht kannst Du den vorziehen.
Zur Frage : Ja, bekommst Du im vollen Umfang.
Das mit den drei Monaten ist für Leute deren Einkommen schwankt, da sie zum Beispiel nach Stunden bezahlt werden oder jeden Monat unterschiedliche Provisionen gezahlt werden. Da wird ein Mittelwert genommen.
Bei festem Gehalt ist das uninteressant für Dich.
Elterngeld werden jedoch nur 375€ ( 300€ + 75€ Geschwisterbonus ) wenn Du kein Einkommen erzielt hast seit dem ersten Geb. des ersten Kindes.
von
Sternenschnuppe
am 03.02.2016, 20:57