Hallo Frau Bader, bin noch in Elternzeit mit erstem Kind und jetzt wieder schwanger mit Zwillingen (ET=20.10.2016) und habe ein Beschäftigungsverbot vom FA erhalten. Ich wollte eigentlich am 18.04. wieder bei meinem Arbeitgeber anfangen weil da die Elternzeit vorbei ist. Habe meinen Arbeitgeber informiert und das Beschäftigungsverbot bei ihm abgegeben. Steht mir Lohnzahlung vom Arbeitgeber zu? Muss er mir trotzdem den Lohn bezahlen auch wenn ich am 18.04 nicht wieder anfangen kann? Er muss das Attest ja an meine Kasse weiterleiten, damit er den Lohn wieder zurück fordern kann. Oder stehe ich jetzt ohne Lohn oder Ersatzleistung da?. Vielen Dank für die Antwort
von simwolf am 11.04.2016, 09:10