Ich habe Elternzeit für mein erstes Kind bis August 2018 und würde dieses Jahr 2016 im September anfangen zu arbeiten.Wenn ich dann schwanger werden würde und noch in der Elternzeit bin aber ein BV bekomme würde ich dann Geld erhalten?
Danke.vg
von
nattyol
am 12.04.2016, 21:41
Antwort auf:
Bekomme ich Geld bei einem Bv wenn ich in meiner Elternzeit arbeite?
Ja, das, was Du dann auch verdienen würdest.
von
Sternenschnuppe
am 12.04.2016, 22:38
Antwort auf:
Bekomme ich Geld bei einem Bv wenn ich in meiner Elternzeit arbeite?
@ sternenschnuppe
Ist das wirklich so?Selbst schon Erfahrung gemacht?vg
von
nattyol
am 13.04.2016, 14:03
Antwort auf:
Bekomme ich Geld bei einem Bv wenn ich in meiner Elternzeit arbeite?
Ja, das ist wirklich so. Aktiver Vertrag bedeutet Lohnfortzahlung im BV.
Sofern vertraglich eben schon was geregelt ist .
Ist es das ?
Schwanger abschließen im Wissen um das BV geht nicht.
von
Sternenschnuppe
am 13.04.2016, 15:36
Antwort auf:
Bekomme ich Geld bei einem Bv wenn ich in meiner Elternzeit arbeite?
Ich kann aus eigener Erfahrung schreiben: du bekommst im BV in Elternzeit das, was du auch ohne BV verdienen würdest. Bei 30% also den Lohn für 30%.
Aber wie gesagt, der Vertrag muss vor der Schwangerschaft fix sein.
von
malini
am 13.04.2016, 17:31
Antwort auf:
Bekomme ich Geld bei einem Bv wenn ich in meiner Elternzeit arbeite?
Danke!
Ja der Vertrag steht bzw.wird jetzt Ende des Monats abgeben.Dann steht doch die Arbeitsvereinbarung!Und was passiert wenn ich bevor ich überhaupt 1tag gearbeitet habe und kurz vorher schwanger werde und dann das bv bekomme bevor ich die Arbeit angetreten habe....wirkt das dann auch mir der Fortzahlung?
Und War das bei euch auch in der Elternzeit??
von
nattyol
am 13.04.2016, 19:58
Antwort auf:
Bekomme ich Geld bei einem Bv wenn ich in meiner Elternzeit arbeite?
Hallo,
TZ arbeiten?
Sie bekommen dann den Lohn, den Sie ohne Bv bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Bella-Italia
am 14.04.2016, 11:49
Antwort auf:
Bekomme ich Geld bei einem Bv wenn ich in meiner Elternzeit arbeite?
Ich bin in der gleichen Situation und habe gelesen, dass es wichtig ist dass der Teilzeitvertrag so abgeschlossen ist, dass klar ist, dass Teilzeit wirklich nur während der Elternzeit angestrebt wird. D.h. Wenn du in Teilzeit arbeitest, dann aber vor ende der Elternzeit schwanger wirst und ins BV gehst, bekommst du sogar ab ende der Elternzeit das Gehalt der 100% Arbeit, da die 100% Beschäftigung ja mit Ende der Elternzeit wieder aufgelebt wäre. Also aufpassen mit dem Teilzeitvetrag, er darf den vollzeitvertrag nicht ersetzen!!
Kann das jemand auch bestätigen?
von
Marina1012
am 21.04.2016, 19:32