Frage:
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Beiträge zur Krankenversicherung.
Meine Situation ist folgende: Mein Elterngeld ist im Mai 2017 ausgelaufen aber ich habe bis zum 10.07.2017 Elternzeit beantragt. Heute erhielt ich einen Brief mit der Aufforderung die Krankenkassenbeiträge vom Mai, Juni und Juli selbst zu zahlen. mit der Begründung dass ich keine Träger für die Beiträge habe.
Das Arbeitsamt übernimmt erst nach dem 11.7. die Beiträge da ab da meine Elternzeit vorbei ist und ich somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Ist das richtig, dass ich die Beiträge selber zahlen muss? Eine Familienversicherung kommt bei mir nicht in Frage, da mein Mann privat versichert ist..
ich bitte um Hilfe und Rat, da es sich um einen ziemlich hohen Betrag fast an die 900 € handelt.
Liebe grüße
KatjaM
von KatjaM am 21.08.2017, 10:51 Uhr

Antwort auf:
Beiträge zur Krankenversicherung
Hallo,
Sie haben kein Arbeitgeber? Dann können Sie leider aber niemanden Elternzeit beantragen müssen sich um Ihre Krankenkasse selber kümmern.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2017
Antwort auf:
Beiträge zur Krankenversicherung
Wenn Du keinen Arbeitgeber hast, dann ist das alles richtig.
Beitragsfrei versichert ist man nur mit Arbeitgeber.
von Sternenschnuppe am 21.08.2017
Antwort auf:
Beiträge zur Krankenversicherung
Ohne AG hast du doch gar keine EZ. Bei wem willst du die also gemeldet haben. Und ohne EZ bist du eben auch nicht beitragsfrei versichert. Also wirst du für den Zeitraum die Beiträge selbst übernehmen müssen. Und nein, beim AA kann man keine EZ nehmen, EZ haben immer nur Arbeitnehmer.
Würde mit der KK sprechen ob du den Beitrag in Raten zahlen kannst wenn eine einmalige Zahlung nicht drin ist.
von Danyshope am 21.08.2017

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