Ich möchte gern in Unterhaltssachen für meine Tochter von der Beistandschaft weg und zu einem Anwalt wechseln. Ich selbst könnte einen Anwalt aus eigener Tasche nicht bezahlen und möchte eigentlich nur ungern dass mein Jetztmann das auch noch mit blechen muss ( was er wenn nötig auch ohne Frage tun würde). Ich würde also gern einen Beratungsschein in Anspruch nehmen, ich weiß dass ich dazu Einkommen und Ausgaben wie Miete und co offen legen muss, wird hier dann auch das Einkommen meines jetzigen Mannes mit heran gezogen?
von Julisa am 13.12.2018, 14:18