Bei wem muss das Kind Versichert werden,bei nicht verheirateten Partnern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bei wem muss das Kind Versichert werden,bei nicht verheirateten Partnern?

Hallo Ich bin 19 Jahre alt und bekomme im April meinen Sohn zur Welt. Ich habe einen Partner 18 jahre alt. Wir sind jeweils gesetzlich Versichert,aber jeder bei einer anderen Krankenkasse. Wir beantragen im März das gemeinsame Sorgerecht. Meine Frage, bei wem muss mein Kind mit Versichert werden,wenn man das gemeinsame Sorgerecht hatt. Oder wenn es länger dauert mit dem Antrag oder er das Sorgerecht nicht bekommt,wegen was auch immer. Kann mein Kind dann auch beim vater Versichert sein? Vielen Dank im Vorraus

von Tashimaus am 20.02.2015, 12:24



Antwort auf: Bei wem muss das Kind Versichert werden,bei nicht verheirateten Partnern?

Hallo, es ist egal, wenn beide gesetzl. versichert sind. Kümmern Sie sich um die Formalitäten schon vor der Geburt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2015



Antwort auf: Bei wem muss das Kind Versichert werden,bei nicht verheirateten Partnern?

Wieso sollte das nicht klappen? Ihr geht zum Jugendamt, er erkennt die Vaterschaft ein. Unterschreibt die Sorgerechtserklärung, Du bestätigst und unterschreibst auch. Fertig. Ausweis und Geburtsurkunde nicht vergessen. Bei wem das Kind versichert wird entscheidet ihr. Je nachdem welche Kasse Euch besser zusagt was die Leistungen betrifft.

von Sternenschnuppe am 20.02.2015, 18:57



Antwort auf: Bei wem muss das Kind Versichert werden,bei nicht verheirateten Partnern?

Wenn beide gesetzlich versichert sind ist es egal bei wem das Kind mitversichert wird. Nur wenn einer oder beide privat versichert ist/sind, dann ist es ggf. relevant. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 21.02.2015, 16:23



Antwort auf: Bei wem muss das Kind Versichert werden,bei nicht verheirateten Partnern?

Hallo, das wird immer wieder falsch wiedergegeben... Es ist EGAL (wenn die Eltern nicht verheiratet sind) ob der andere Elternteil privat oder gesetzlich versichert ist. Bei unverh. Eltern können diese frei wählen wo das Kind mitversichert wird. Egal wieviel verdient wird, egal ob privat oder gesetzlich. Selbst GKVs geben hier falsche Auskünfte! Viele Grüße Désirée

von desireekk am 23.02.2015, 16:41



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