Kann man sich gegen eine Satzungsänderung beim Kindergartenträger wehren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann man sich gegen eine Satzungsänderung beim Kindergartenträger wehren?

Hallo Frau Bader, bei uns ist folgende Situation: ich habe 2 Kinder in einem städtischen Kindergarten. Bisher ist die pädagogische Kernzeit von 8.45 Uhr bis 12 Uhr festgelegt. Dies ermöglicht mir, meine Kinder um 12 Uhr abzuholen. Sie nehmen nicht am Mittagessen teil. Da ich zu Hause bin und noch weitere Kinder habe für die ich sowieso koche, möchte ich auch nicht, dass meine Kinder im Kindergarten Mittag essen müssen. Nun plant die Stadt für September für alle ihre Krippen, Kindergärten und Horte eine einheitliche Verpflegung. Kernpunkt ist hierbei, dass alle Kinder am Mittagessen teilnehmen müssen. Nach Aussage der Stadt ist es rechtlich möglich, dies zwingend festzulegen, wenn sie die pädagogische Kernzeit bis 13 Uhr ausweiten, so dass nur noch Buchungszeiten zulässig sind, die das Mittagessen beinhalten. Meine Frage ist: kann die Stadt solche einschneidenden Regelungen einfach in der Satzung ändern und die Eltern müssen sich fügen? Und hat der Kindergarten das Recht während der pädagogischen Kernzeit eine Abholung der Kinder zu verweigern? Unter den neuen Bedingungen hätte ich meine Kinder nicht in einen städtischen Kindergarten gegeben. Bleibt mir als Option nur der Kindergartenwechsel oder sehen sie eine andere Möglichkeit, sich zu wehren? Die Umstellung scheint mir politisch gewollt zu sein. Bei der Stadt besteht keinerlei Gesprächsbereitschaft. Ich hätte nur die Möglichkeit meine Kinder in eine nicht-städtische Einrichtung zu geben, wenn ich damit nicht zurecht komme. (O-Ton) Da meine Kinder den Kindergarten gerne besuchen, würde ich das lieber vermeiden, zumal es schwierig werden dürfte für September noch 2 Plätze in einer anderen Einrichtung zu bekommen. Vielen Dank für ihren Rat.

von Tuxuin am 07.04.2017, 19:24



Antwort auf: Kann man sich gegen eine Satzungsänderung beim Kindergartenträger wehren?

Hallo, wenn die Gemeinde das sinnvoll begrùnden kann, sehe ich da schlechte Chancen. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2017



Antwort auf: Kann man sich gegen eine Satzungsänderung beim Kindergartenträger wehren?

Gemeinden dürfen per Satzung ihre eigenen Angelegenheiten regeln. Satzungen müssen bekannt gemacht werden. Die Aufsicht hat z.B. der Landkreis (kommt u.a. aufs Bundesland an.). Eine Satzung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Außer dagegen klagen sehe ich rechtlich keine Möglichkeit... Ihr könntet Euch theoretisch auf Art. 6 Abs. 2 GG berufen... aber eine Klage halte ich nach der gedanklichen Schnellprüfung für völlig aussichtslos. Normenkontrollklage §47 VwGO http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/47-vwgo-normenkontrolle-verwaltungsrecht/Bleibt der Wechsel. Bin gespannt was Frau Bader sagt, Staats- und Kommunalrecht ist ne Weile her bei mir :-)

Mitglied inaktiv - 07.04.2017, 20:50



Antwort auf: Kann man sich gegen eine Satzungsänderung beim Kindergartenträger wehren?

Vielleicht macht es deinen Kindern sogar Spaß im Kiga zu essen. Willst du sie wirklich deshalb aus ihrem gewohnten Kiga reißen? Gut finde ich das aber auch nicht von der Stadt...

von Philomena0303 am 08.04.2017, 09:20



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das beantwortet zwar deine Frage nicht aber wieso sollen deine kids nicht im Kindergarten Mittag essen? Das stärkt das Gemeinschaftsgefühl und ihr als Familie habt ja auch noch genug Mahlzeiten, die ihr gemeinsam einnehmen könnt. floe

von la-floe am 08.04.2017, 12:47



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Sie schrieb doch, sie hat weitere Kinder und kocht eh. Und mal ehrlich, auf das meiste Essen in staatlichen Kitas kann man verzichten. Vielleicht passt es auch mit der Abholzeit dann nicht mehr, weil jüngere Kinder ins Bett gehen nach dem Essen? Ich finde die Aktion echt mies.

von Tini_79 am 08.04.2017, 14:06



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Das gemeinsame Mittagessen in der Familie mit selbstgekochtem Essen aus frischen Zutaten würde ich auch nicht der Kindergartensatzung opfern. Schließlich soll der Kindergarten nicht die Familie ersetzen, sondern nur die Kinder betreuen in den Zeiten, in denen die Eltern das nicht können. Ich würde auf jeden Fall wechseln - aus mehreren Gründen.

Mitglied inaktiv - 08.04.2017, 14:58



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aber die Kinder sind doch nicht nur der "Aufbewahrung" wegen da sondern vor allem wegen des Austauschs, sozialer Kompetenzerwerbung etcpp. Sie haben da ihre Freunde, außerhalb der Familie, was wichtig ist. Das Familienessen findet so oft statt, das "draußen" ist für die Entwicklung der Kinder genauso wichtig. floe

von la-floe am 08.04.2017, 16:05



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@uriah, da finde ich deine Einstellung echt schräg. Kindergarten ist kein "Ersatz" für die Elternbetreuung, weil die Eltern da gerade mal keine Zeit haben sondern Zeit, in der die Kinder außerhalb der (ihnen hinreichend bekannten) Familie Sozialkompetenzen erwerben können und sollen. floe

von la-floe am 08.04.2017, 16:08



Antwort auf: Kann man sich gegen eine Satzungsänderung beim Kindergartenträger wehren?

Hab ich dich um deine Meinung gefragt? Jeder kann seine eigene Einstellung zum KiGa haben. Ich behaupte, dass meine Kinder mehr Sozialkompetenzen in unserer Familie lernen können als in irgendeiner Einrichtung. (Mir genügt es vollauf, wenn die Kinder halbtags im KiGa sind.) Aber vielleicht gehst du ja von dir aus.

Mitglied inaktiv - 08.04.2017, 17:10



Antwort auf: Kann man sich gegen eine Satzungsänderung beim Kindergartenträger wehren?

Müsst ihr das Mittagessen dann auch extra bezahlen?

von Amphibia am 09.04.2017, 06:57



Antwort auf: Kann man sich gegen eine Satzungsänderung beim Kindergartenträger wehren?

Unsere Einrichtung war vorher bis 17 Uhr offen, nun nur noch bis 15 Uhr. Allerdings sind sie so vorgegangen, dass die Neuverträge nur noch bis maximal 15 Uhr gingen. Wir hatten 17 Uhr und das haben sie im Übergang auch garantiert. Dadurch dass ich von Zuhause arbeite habe ich dann allerdings auch auf 15 Uhr umgestellt, als er das letzte Kind war am Nachmittag. Vielleicht solltest Du sowas ins Gespräch bringen und man findet einen Kompromiss ?

von Sternenschnuppe am 09.04.2017, 11:14