Hallo, ich habe mit meinem Freund eine gemeinsame Tochter (14 J.) Trotz unserem Zusammenleben hatte ich das alleinige Sorgerecht. Jetzt trennen wir uns und ich möchte das alleinige Sorgerecht behalten. Welche Chancen habe ich? Wenn die Aussage meiner Tochter alleine zählt, befürchte ich das Schlimmste! Sie wird zu ihm wollen, weil er alles erlaubt, damit er seine Ruhe hat! Gekümmert hat er sich noch nie! Wer hat Tipps? LG und vielen Dank ...
von
Fatani
am 17.11.2015, 20:44
Antwort auf:
Behalte ich nach Trennung das alleinige Sorgerecht ?
Hallo,
Sie behalten das alleinige Sorgerecht.
Er kann aber gerichtlich beantragen, dass er das gemeinsame Sorgerecht hat.
Das hat nichts damit zu tun, wo das Kind lebt. Es wird dort lebt Leben, bei dem es den Lebensmittelpunkt hat, der sich also meist drum kümmert.
Der Vater wird dementsprechend dennoch ein Umgangs, also ein Besuchsrecht haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2015
Antwort auf:
Behalte ich nach Trennung das alleinige Sorgerecht ?
Du behältst das alleinige Sorgerecht solange er es nicht beantragt und quasi-automatisch erhält. Wenn er sich nie gekümmert hat, dann ist es doch nicht sehr wahrscheinlich, dass er eure Tochter aufnehmen würde, selbst wenn man ihm das Sorgerecht nachwirft. Oder?
von
Pamo
am 17.11.2015, 22:03
Antwort auf:
Behalte ich nach Trennung das alleinige Sorgerecht ?
Na, das gemeinsame Sorgerecht bekommt er sofort, er hat 14 Jahre mit dem Kind zusammen gelebt !
Wo sie lebt entscheidet sie zum Großteil mit in ihrem Alter.
Mein Rat : Je mehr Du dagegen bist, desto mehr wird es sich bei ihr der Wunsch verfestigen..
Lass sie ihre Erfahrungen machen, auch Teenies sind nicht doof, sie wird merken was sie an Dir hat und wer sich kümmert.
von
Sternenschnuppe
am 18.11.2015, 09:14
Antwort auf:
Behalte ich nach Trennung das alleinige Sorgerecht ?
Deine Tochter ist 14 und ihr Wort vor Gericht hat ein sehr gewichtiges Maß, denn ab 14 dürfen die Kinder mitentscheiden.
Was Du willst interessiert keinen, denn es geht ausschließlich um das Wohl des Kindes und möchte dieses zum Vater, so steht dem nichts im Wege. Als Mutter hat mein kein Recht am Kind, der Vater ist ebenbürtig und genau so wichtig.
Du sagst ja selbst, dass sie lieber zum Vater will, wenn sie selbst entscheiden darf, dafür muss es ja einen Grund geben. Manchmal lieben die Kinder eben mehr den Vater. Vorallem wart ihr 14 Jahre zusammen und da ist das GS gar kein Problem für ihn.
von
Colien07022004
am 18.11.2015, 10:41