Hallo ich hab da mal eine frage und zwar möchte die ex meines verlobten den begleiteten Umgang selbst durchführen, ist das rechtens? Er hat seinen Sohn seid fast 2 Jahren nicht gesehen sie hat immer wieder Termine abgesagt und auch zu amtsterminen erschien sie nicht bis vor 2 Wochen wussten wir noch nicht mal wo sie wohnt da sie letztes Jahr durch eine raumungsklage umziehen musste. . Auch hatten wir 8 Monate keine handynummer von ihr. Nachdem mein verlobter letztes jahr einen ziemlich obszönen Annäherungsversuch abgewiesen hat, hatte sie ihre Nummer geändert und auch durch das Jugendamt gab keine Kontaktdaten heraus trotz gemeinsamen sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrechts. Desweiteren gewährt sie ihm 2 Stunden die Woche oder 3 Stunden am Wochenende. Kann sie das machen? ?
von nicoleberg32 am 15.03.2014, 00:08