Mein erstes Elternzeitjahr endet am 21.12.16.
Ich habe nun meine Elternzeit bis 21.12.17 verlängert, möchte aber gerne in Teilzeit arbeiten. Aus familiären Gründen kann ich dies aber erst ab dem 23.01.17, würde also gerne bis 22.01., nicht zuletzt auch wegen der Betreuung meiner Kinder, zu Hause bleiben.
Dies habe ich meinem Arbeitgeber soweit auch schriftlich mitgeteilt.
Mein Arbeitgeber möchte gerne, dass ich ab dem 22.12. meinen Resturlaub nehme, damit dieser aufgebraucht ist und ich dann zum 23.01. meine Arbeit wieder aufnehme, um dann nicht noch zu den 30 Urlaubstagen weitere Resturlaubstage habe.
Kann er das von mir verlangen, wenn ich bereits schriftlich bei meiner Elternzeitverlängerung eingereicht habe, dass ich erst ab dem 23.01. wieder zur Verfügung stehe?
Danke für die Info.
von
mrshiggins27
am 07.11.2016, 22:06
Antwort auf:
Beginn der Teilzeit während Elternzeit verhandelbar durch den AG?
Hallo,
Ihr Problem ist doch tatsächlich, dass Sie keinen Anspruch auf die Verlängerung haben. Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen wollen, müssen Sie kompromissbereit sein.
Ansonsten müssen Sie versuchen, TZ nach der EZ zu arbeiten - ohne Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2016
Antwort auf:
Beginn der Teilzeit während Elternzeit verhandelbar durch den AG?
Wenn der AG der Verlängerung noch nicht zugestimmt hatte, kann er das m.E. doch verlangen. Du hast dich anfangs nun mal nur für ein Jahr EZ festgelegt, und nur darauf hast du jetzt auch Anspruch. Das andere ist verhandelbar.
Ich wäre da auch nicht kleinlich. Immerhin bekommst du für die Urlaubstage das volle Gehalt von früher.
Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 22:11