Frage:
Beginn der Elternzeit
Und zwar bräuchte ich folgende Information.
Ich hatte bei meinem Sohn gleich wieder gearbeitet.Und werde jetzt erst
das letze Jahr im März beginnend nehmen.
Lukas ist jetzt über 5Jahre alt,da geht es ja noch.
Nun bin ich aber jetzt endlich wieder schwanger.Und der Geburtstermin wäre Mitte August.Da bin ich allerdings noch im Erziehungsjahr meines Sohnes,das ja dann erst nächstes Jahr im März endet.
Nun zu meiner eigentlichen Frage,die drei Jahre bei dem jetzigen Kind müssten dann ja nach Enden des jetzigen Erziehungsjahres beginnen?
Mutterschutz wäre ja dann eher normal vor und nach geburt trotz im Befinden des anderen Erziehungsjahres.
von
Mopelchen
am 29.02.2012, 13:05
Antwort auf:
Beginn der Elternzeit
Hallo,
grundsätzlich kann man die Eltern Zeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes nehmen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann jedoch ein Zeitraum von bis zu zwölf Monate einen bis zum achten Lebensjahr des Kindes auf bewahrt werden wenn ihr Arbeitgeber zugestimmt hat, können Sie somit für ihr erstes Kind noch Elternzeit nehmen. Die sich überschneidende Zeit mit möglicher Elternzeit des zweiten Kindes können Sie dann, ebenfalls mit Zustimmung des Arbeitgebers auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2012
Antwort auf:
Beginn der Elternzeit
Hallo und Glückwunsch zur Schwangerschaft !
Elternzeit endet IMMER, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.
Man kann sich beim AG das dritte Jahr sichern, welches zu nehmen ist, bis das Kind 8 ist.
Wegen dem Elterngeld würde es sich empfehlen die 4 Monate bis zum Mutterschutz noch zu arbeiten, dann bekommst Du im Mutterschutz auch den Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld.
Man darf das letzte Erziehungsjahr bis zum 8. Geburtstag des Kindes schieben.
Da Dein erstes Kind schon 5 ist , wird das sozusagen durch die Elternzeit von Kind 2 überschrieben.
Mitglied inaktiv - 29.02.2012, 13:17
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Beginn der Elternzeit
Danke für Deine Antwort.
Der Grund warum ich gleich nach Lukas wieder arbeiten ging,war der,
das wir noch Schulden abzahlen mussten vom Hausbau,und ich mehr bekam bei der Arbeit als Erziehungsgeld.
Und jetzt will ich nicht bis zum Mutterschutz arbeiten bei meiner bisherigen
Arbeitsstelle weil es eine Saisonarbeit ist,die ich mache.
Darum habe ich ja das erziehungsjahr genommen.
Muss dazu sagen,das mein Mann kuriose Schichten hat,und gröstenteils
meine Mama auf Lukas aufgepasst hat,wenn ich arbeiten war.
Da die Oma ja nicht mehr die jüngste ist von Lukas,habe ich mir eben das
Erziehungsjahr jetzt genommen das letzte.
Und da ich dann die letzten drei Jahre auch nehme,werde ich danach nur noch vormittags arbeiten.
von
Mopelchen
am 29.02.2012, 13:42
Antwort auf:
Beginn der Elternzeit
Ah, ok, dann bekommst Du aber dennoch etwas mehr als die 300€ Elterngeld wenn das Kind da ist, da Dir dann von den 12 Monaten ab Mutterschutzbeginn rückwärts nur etwa 4 fehlen.
Zieht den Schnitt zwar runter,aber es wird mehr als der Mindestsatz.
Zu Deiner Frage aber nocheinmal.
Du nimmst dann die vier Monate jetzt bis zu Mutterschutz und die restlichen 8 verfallen leider, weil die Elternzeit von Kind 2 da gleichzeitig ist.
Alles Gute für Euch.
Mitglied inaktiv - 29.02.2012, 13:49
Antwort auf:
Beginn der Elternzeit
Die 8 Monate verfallen nicht unbedingt!
Nimmst du jetzt das eine (dritte) Elternjahr komplett, kannst du im Anschluss noch die 3 Jahre für das zweite Kind nehmen. Allerdings benötigst du, für die Zeit, die über den dritten Geburtstag hinaus geht, die Zustimmung des Arbeitgebers.
Wenn du da eh wieder arbeiten willst, kannst du ja vorankündigen, in der Zeit in Teilzeit zurückkommen zu wollen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.02.2012, 13:57
Antwort auf:
Beginn der Elternzeit
Also würde sie nun 4 Monate nehmen von Kind 1, dann 2 Jahre Kind 2, und dann erstmal den Rest von Kind 1 ( sofern dann noch nicht 8 ) und hat dann noch das 3. Jahr von Kind 2, bis dieses 8 ist ?
Geniale Idee :-)
Mitglied inaktiv - 29.02.2012, 14:06
Antwort auf:
Beginn der Elternzeit
Jepp, man kan die Elternzeiten mixen.
Die Aufteilung in zwei Abschnitte ist sogar sehr problemlos möglich.
Sie könnte, da sie eh kein Mutterschaftsgeld vom AG bekommt, auch die alte Elternzeit einfach durchlaufen lassen.
Der Normalfall, wenn man nichts besonderes schreibt.
(Gibt trotzdem Elterngeld)
Und wenn das zweite ca 8 Monate alt ist, also zum Ende der alten Elternzeit, wieder neue Elternzeit - eben für Kind 2 - anmelden.
Hier könnte sie auch wieder "nur" die zwei Jahre nehmen (das Kind wäre dann ca 2 Jahre und 8 Monate alt) und sich das dritte Jahr komplett übertragen lassen.
Oder Elternzeit bis zum 3. Geburtstag (also 2 Jahre und 4 Monate) nehmen.
Oder 3 Jahre am Stück, mit der Bitte um Zustimmung der Übertragung der 4 Monate.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.02.2012, 15:42
Antwort auf:
Beginn der Elternzeit
Danke für die Information,jetzt weis ich mehr.
Denn ich war schon etwas in Panik,weil es doch immer heisst,wenn die drei Jahre dann ab Geburt.
Mit dem Arbeitgeber wird es auch keine Schwierigkeiten geben,mit den Jahren des nächsten Kindes.Weil es für mich schon eine Nachfolgerin gibt,ich werde danach nicht mehr dort arbeiten.
Wegen den unflexiblen Zeiten der Saisonarbeit.
von
Mopelchen
am 01.03.2012, 16:41