Frage: Beginn Elternzeit / Beatragung

Hallo, ich bin jetzt verunsichert und weiß nicht genau, wann die Elternzeit beginnt Kann man diesen Anspruch direkt nach der Geburt des Kindes oder nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist geltend machen? Und wieviel Wochen vorher muss ich dem AG bescheid geben? Wenn die Elternzeit dirket nach der Geburt beginnt, und man die vorherige 7 Wochen Frist einhalten muss, wäre es für mich schon zu spät, da ich in 3 Wochen ET haben... In anderen Beiträgen steht jedoch, man hat 1 Woche nach der Geburt Zeit, diese Elternzeit einzureichen.... Angenommen der geplante ET ist der 20.8., wie und wann soll ich dann einreichen? Danke für Ihre Hilfe Frau Bader

von Galaxy am 25.07.2015, 18:18



Antwort auf: Beginn Elternzeit / Beatragung

Hallo, das ist etwas wirr. Die EZ beginnt automatisch mitd er Geburt, trotzdem muss man dem AG 7 Wo vor beginn mitteilen, wann man sie nehmen muss. Da der Mutterschutz nach der Geburt 8 Wo ist, also 1 Wo nach der Geburt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2015



Antwort auf: Beginn Elternzeit / Beatragung

Du meldest es innerhalb einer Woche nach wirklicher Geburt. Durch die 8 Wochen Mutterschutz beginnt die aktive Elternzeit erst dann. Vorher darfst Du ja eh nht arbeiten. Elternzeit allgemein läuft immer ab Geburt und dann 3 Jahre, wobei man nun 24 Monate davon für später aufsparen kann. Kannst es aber auch jetzt schon melden und schreibst nur ein " melde Elternzeit ab Geburt ( voraussichtlich ....... ) bis zum ...... an. Geburtsurkunde wird nachgereicht. " Bitte denke an Eingewöhnungszeiten und vor allem Aufnahmezeiten in den Einrichtungen und nehme lieber mehr und gehe dann IN Elternzeit arbeiten wenn es Teilzeit werden soll ( Kündigungsschutz, verkürzen geht leichter als verlängern ) Auch dies kann man in die Meldung schreiben " ich beabsichtige Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten an ....... mit xx Stunden "

von Sternenschnuppe am 25.07.2015, 23:07



Antwort auf: Beginn Elternzeit / Beatragung

Elternzeit beginnt ab Geburt, und endet spätestens mit dem Tag vor dem 3ten Geburtstag. Heißt, der 3te Geburtstag ist der 1te Arbeitstag, außer man lässt sich vorher einen Teil der Elternzeit für einen späteren Zeitpunkt sichern. Melden kann Frau diese bis zu 1 Woche nach Geburt des Kindes. Wenn Mehrlinge geboren werden oder bei bestätigter Frühgeburt auch später. Liegt einfach an den nachgeburtlichen Mutterschutzfristen. Mindestens 8 Wochen nach der Geburt hat Frau ja wegen Mutterschutz ein absolutes Beschäftigungsverbot in der sie nicht arbeiten darf. Deshalb langt es die Elternzeit eben dann später abzugeben - so kann die 7 Wochen Frist gewahrt werden. Netterweise sollte man der Arbeitgeber aber so grob schon vorher die Planung durchgeben, dann kann der auch besser planen.

Mitglied inaktiv - 25.07.2015, 23:08



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