Hallo Frau Bader.mein Sohn is gestern ein Jahr geworden und genau gestern hab ich erfahren, das ich wieder schwanger bin.so weit so gut. Habe allerdings im Juli erst eine nur Arbeitsstelle angetreten.der Vertrag würde zum 30.6.2016 enden.der Entbindungstermin wäre der 29.3.2016.beantragte ich dann die Elternzeit beim Arbeitgeber vom Tag nach der Entbindung bis zum 30.6.?und melde mich dann im März auch beim Arbeitsamt?
Und wie verhält es sich mit dem Elterngeld,werden dann die Monate die für die Berechnung von meinem ersten Kind genommen wurden genutzt?denn ich hab ja dann keine 12 Monate wieder gearbeitet.
Vielen dank
von
brini19
am 24.07.2015, 20:38
Antwort auf:
befristetes arbeitsverhältnis und Elternzeit
Hallo,
1. Sie melden sich ganz normal 3 Mo. vor Ende bei der Agentur f Arbeit u bekommen von dort Leistungen.
2. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.07.2015
Antwort auf:
befristetes arbeitsverhältnis und Elternzeit
Die fehlenden Monate werden durch das Einkommen vor Kind 1 ersetzt.
Beim Arbeitsamt melden musst Du Dich, Leistungen beantragen kannst Du aber erst wenn Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verdügung stehst.
von
Sternenschnuppe
am 24.07.2015, 21:38