Hallo.
Mein Mann u ich wollen noch ein 2. Kind.
Seitdem meine Tochter auf der Welt ist arbeite ich nur auf 400 Euro Basis u bekomme immer wieder befristete Verträge von einem halben jahr oder einem jahr. Im Januar bekomme ich einen neuen Vertrag bis Mitte des Jahres. Wenn ich schwanger werden sollte.... wie läuft das dann? Muss ich mich dann Mitte des Jahres Arbeitslos melden? Dass ist das, was ich absolut nicht möchte. Danke für eine Rückmeldung.
Viele grüße
von
dino3711
am 30.12.2014, 10:06
Antwort auf:
befristeter Vertrag
Hallo,
zunächst einmal würde sich die Frage stellen, ob die Befristungen zulässig sind.
Unabhängig davon werden sie, wenn sie nur ein Minijob ausüben, kein Arbeitslosengeld 1 erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2015
Antwort auf:
befristeter Vertrag
Nein, musst Du nicht. Da Du keine Sozialabgaben zahlst, bekommst Du von denen eh nix.
von
Sternenschnuppe
am 30.12.2014, 11:58
Antwort auf:
befristeter Vertrag
Das heißt ich kriege nirgendwo her geld??
Also in der zeit vom Ende des Vertrages bis das Elterngeld losgeht??
von
dino3711
am 30.12.2014, 14:40
Antwort auf:
befristeter Vertrag
Hallo,
du kannst H4 beantragen! Falls dein Mann zu viel verdient bekommst du nichts.
Keiner zahlt dir dann Geld! Vll Betreuungsgeld, wenn das erste Kind zuhause bleibt.
LG
von
Colien07022004
am 30.12.2014, 14:49
Antwort auf:
befristeter Vertrag
Wieso sollte jemand anderes Dir Geld zahlen ?
Vielleicht suchst Du Dir vor der nächsten Schwangerschaft eine Arbeit bei Du auch Sozialabgaben zahlst und der nicht so kurz befristet ist.
Wenn ihr auf Dein Einkommen angewiesen seid, dann sollte das das Ziel sein bevor es n die weitere Familienplanung geht. Von irgendwas müsst ihr ja dann auch leben und das neue Elterngeld wird aktuell bei 300€ liegen.
von
Sternenschnuppe
am 30.12.2014, 16:32
Antwort auf:
befristeter Vertrag
Um es noch krasser zu machen, was glaubst du was du später an rente bekommen wirst?
Nicht wegen der Befristung, sondern wegen der 400 € Jobs. Das ist die schlechteste Vertragsart welche man meiner Meinung nach wählen kann. Auf Teilzeit - mit Sozialversicherungsabgaben - wäre weitaus klüger. Selbst wenn es dann am Schluß in etwa die gleiche Summe x ist welche ausbezahlt wird.
Mitglied inaktiv - 30.12.2014, 17:25