Befristeter Vertrag nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristeter Vertrag nach der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit, ich habe einen unbefristeten Vertrag. Nun wird die Abteilung, bei welcher ich Teilzeit in Elternzeit arbeite ins Ausland verlagert und es kommt zu Kündigungen, da Aufhebungsverträge abgelehnt wurden kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen. Zuvor war ich in einer anderen Abteilung. Meine Kollegin, welche meine alte Stelle besetzt in meiner Elternzeit ist schwanger und geht Anfang Dezember in Mutterschutz, meine Elternzeit geht bis Mitte Dezember. Es wird darüber geredet, dass ich evtl die Stelle wieder bekommen soll, diese wäre ja aber eine Vertretung, solange die Kollegin in Elternzeit ist also befristet auf 2 Jahre. Nun meine Frage: Ich verstehe, wenn extern jemand eingestellt wird, dass diese Stelle befristet auf 2 Jahre wäre. Aber können bzw. dürfen die mir auch einen befristeten Vertrag auf 2 Jahre anbieten? Da ich diese Stelle auch vorher schon antreten würde im November und da noch in Elternzeit mich befinde und zudem einen unbefristeten Vertrag in der Firma habe. LG

von DezemberMami89 am 18.07.2017, 11:44



Antwort auf: Befristeter Vertrag nach der Elternzeit

Hallo, Sie sollen Ihre alte VZ Stelle befristet bekommen? Nein, das ist unzulässig. Sie haben ja einen unbefristeten Vertrag Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2017



Antwort auf: Befristeter Vertrag nach der Elternzeit

Warum? passt doch bestens. Die welche dich vertreten hat geht dann in Mutterschutz und du kannst wie geplant auf deine Stelle zurück. warum sollte man dich dann dort als "Vertretung" ansehen? Wäre die Frau nicht schwanger müsste man dich ja auch wieder einsetzen - und sie gleichfalls falls sie keine befristete Stelle hat. Und nein, Du musst keinen befristeten Vertrag akzeptieren. Allerdings darf ein AG dich auch umsetzen - egal wann und warum -. sofern dein Arbeitsvertrag das vorsieht. bzw genauer gesagt nicht ausschließt. Das Du jetzt innerhalb der EZ in TZ arbeitest ist eine "Sonderstellung" da eigentlich ein vom eigentlichen Vertrag anzusehendes Extra-Arbeitsverhältnis. Du erwirbst ja für die TZ-Beschäftigung auch eigenen Urlaubsanspruch und Co getrennt von dem was du im VZ-Vertrag hast. Lediglich das was dir als "Rahmenbedingungen" zusteht wird eben anhand der VZ-Vertrages umgerechnet. Sehe es also als zwei verschiedene Jobs - welche zufälligerweise den gleichen AN und AG haben. So oder so, da man dich am ersten Arbeitstag nach der EZ genauso kündigen kann wie alle anderen, würde ich versuchen da eine vernünftige Regelung zu finden. Woher will man wissen was in 2 Jahren ist? Evtl nimmt die FRau ja auch 3 Jahre EZ oder kommt gar nicht mehr zurück oder verlängert weil nächstes Kind unterwegs. Entsprechend würde ich in der Richtung argumentieren. Immerhin müssten sie jetzt auch eine Regelung finden wenn es nicht so gut gelaufen wäre und vor dem Arbeitsgericht hätte der AG wohl schlechte Karten wenn der die Kollegin behält (unschwanger) dir aber kündigt. Den das Argument, keinen Job mehr zählt nicht. Er musste damit rechnen das du nach 2 Jahren zurückkommst und hätte die Frau entsprechend nur befristet einstellen dürfen. Frage ist halt wie will man das verpacken damit der AG nicht "angefressen" ist - das musst du dir überlegen. Mit dem Argument, Firmenumstrukturierung hat er nämlich ein gutes Argument für eine Kündigung Deiner Arbeitsstelle.

Mitglied inaktiv - 18.07.2017, 16:28



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