Hallo Frau Bader, Nach meiner Elternzeit meiner beiden Kinder möchte ich nun wieder Teilzeit arbeiten gehen. Die Firma ist unter der Grenze der Mitarbeiterzahl, also muß mir mein Chef die Teilzeit nicht genehmigen. Vollzeit kann ich nicht gehen, da die KIta erst ab 7.00 Uhr offen hat und die Arbeit um 7.00 Uhr beginnt. Wir haben uns jetzt auf 30 Stunden geeinigt, welches ich auch wollte. Mein Chef wollte nur 24 Stunden geben. Alles gut und schön. Er will aber meinen Vertrag mit 40 Stundne von vor der Elternzeit unanggetastet lassen und mir die 30 Stunden auf ein Jahr befristet geben. Ist das zulässig und welche Vor oder Nachteile hat das für mich. In einem Jahr wird es ja nicht anders sein mit der Betreuung der Kinder, das ich sie erst ab 7.00 Uhr früh abgeben kann. Mit freundlichen Grüßen Kerstin
von KeJe2010 am 31.07.2017, 13:50