Befristeter Vertrag nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristeter Vertrag nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Nach meiner Elternzeit meiner beiden Kinder möchte ich nun wieder Teilzeit arbeiten gehen. Die Firma ist unter der Grenze der Mitarbeiterzahl, also muß mir mein Chef die Teilzeit nicht genehmigen. Vollzeit kann ich nicht gehen, da die KIta erst ab 7.00 Uhr offen hat und die Arbeit um 7.00 Uhr beginnt. Wir haben uns jetzt auf 30 Stunden geeinigt, welches ich auch wollte. Mein Chef wollte nur 24 Stunden geben. Alles gut und schön. Er will aber meinen Vertrag mit 40 Stundne von vor der Elternzeit unanggetastet lassen und mir die 30 Stunden auf ein Jahr befristet geben. Ist das zulässig und welche Vor oder Nachteile hat das für mich. In einem Jahr wird es ja nicht anders sein mit der Betreuung der Kinder, das ich sie erst ab 7.00 Uhr früh abgeben kann. Mit freundlichen Grüßen Kerstin

von KeJe2010 am 31.07.2017, 13:50



Antwort auf: Befristeter Vertrag nach Elternzeit

Hallo, Sie sind dann flexibel u können neu entscheiden, haben aber das Risiko, dass er es nicht länger will - da Sie ja keinen Anspruch haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2017



Antwort auf: Befristeter Vertrag nach Elternzeit

hast du die komplette elternzeit der beiden kinder bereits ausgeschöpft? wenn nicht verlängere diese und arbeite teilzeit 30 h während der restelternezeit. vielleicht kannst du bis dahin was organisieren bezüglich des hindbringens der kinder. betrifft es auch das abholen? was wäre wenn du um 7,30 beginnst? dann haut es nicht hin oder?

von mellomania am 31.07.2017, 22:38



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