Frage:
Befristeter Vertrag, Elternzeit, Alleinerziehend, Krankenversicherung ???
Hallo, ich erhoffe mir Antworten auf meine Fragen in einer besonderen Lage...
Ich bekomme Ende Dezember 2013 mein Baby, ich bin allein (ohne den Erzeuger), mein Arbeitsvertrag endet zum 28.02.2014, in Mutterschutz gehe ich ab dem 18.11.2013.
Meine Fragen:
Muss ich mich beim Arbeitsamt melden ab dem 01.03.2014 bzgl. "Nicht in einem Arbeitsverhältnis stehend" (arbeitslos kann man das ja nicht nennen); über wen bin ich und mein Kind dann versichert? Wenn ich zum 1 Geburtstag meines Kindes (Ende der Elternzeit) noch kein neuen Arbeitsvertrag habe; wer zahlt dann Whg/ Krankenversicherung etc.?
von
Schmettegage
am 26.05.2013, 20:59
Antwort auf:
Befristeter Vertrag, Elternzeit, Alleinerziehend, Krankenversicherung ???
Hallo,
es kann passieren, dass sie nach der Elternzeit gesperrt sind, wenn sie es nicht melden. Rein der guten Form halber würde ich es, persönlich oder schriftlich, tun.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Befristeter Vertrag, Elternzeit, Alleinerziehend, Krankenversicherung ???
Das Elterngeld kannst Du Dir auf 2 Jahre auszahlen lassen, dann hast Du 2 Jahre , beziehungsweise 22 Monate die Krankenkasse frei.
Kindergeld dazu und Unterhalt fürs Kind.
Wenn das nicht reicht, dann ist zuerst der Vater des Kindes zuständig.
Auch unverheiratet und getrennt.
Nennt sich Betreuungsunterhalt.
Nur wenn der nachweisen kann, dass er nicht zahlen kann springt das Amt ein.
Solange Du nicht arbeiten kannst wegen dem Kind dann H4 , kannst Du arbeiten und Betreuung nachweisen ALG 1 dann.
von
Sternenschnuppe
am 26.05.2013, 21:45