Sehr geehrte Frau Bader,
zunächst einen großen Dank, dass Sie uns und unseren Fragen hier zur Verfügung stehen.
Ich habe folgendes Problem:
Aktuell befinde ich mich im Beschäftigungsverbot.
Mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.07. fristgemäß aus; der Mutterschutz beginnt am 18.08.17.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. Habe ich -trotz Beschäftigungsverbot- Anspruch auf ALG 1 oder ALG 2 für die 18Tage im August vor Beginn des Mutterschutzes?
2. Ich bin zudem bei der PKV versichert; wie sieht das mit der Zahlung des Mutterschaftsgeldes aus? Das Bundesversicherungsamt zahlt meines Wissens nur bei bestehendem Arbeitsverhältnis oder bei Kündigung durch den Arbeitgeber.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße,
Yvonne!
von
Yvonne2017
am 29.03.2017, 06:16
Antwort auf:
Befristeter Vertrag, Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. Ja
2. Schlecht. Aber Sie werden normalerweise während der Arbeitsklosigkeit in die KK zurückrutschen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2017
Antwort auf:
Befristeter Vertrag, Beschäftigungsverbot
Mit einem individuellen BV gibt es ein großes Problem mit dem ALG2, weil du nicht vermittelbar bist. Du solltest deswegen den Arzt um Konkretisierung bitten; vielleicht kann er ein neues BV ausstellen, auf dem er konkret angibt welche Tätigkeiten dir in welchem Umfang untersagt sind. Wenn er das BV z.B. anteilig auf 50% aussprechen würde, dann könntest du dem Arbeitsmarkt für 50% zur Verfügung stehen und dafür auch ALG2 erhalten.
Mitglied inaktiv - 29.03.2017, 07:30