Hallo Frau Bader, ich habe derzeit einen Zwei-Jahres-Vertrag, der zum 1.9.2014 ausläuft. Wir planen eigentlich eine zweites Kind. Sollte dies schnell klappen wäre ET irgendwann zwischen Mai und August 2014, also kurz vor ablaufen meines Vertrages. Wenn mein Vertrag in der Elternzeit abläuft, habe ich dann Recht auf Elterngeld? Ein Recht auf Verlängerung des Arbeitsvertrages habe ich vermutlich nicht, oder? Da mein Chef vermutlich nicht glücklich wäre über eine Schwangerschaft, würde er den Vertrag wahrscheinlich einfach auslaufen lassen und ich hätte keinerlei Anspruch auf Wiedereinstieg nach meiner Elternzeit oder? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
von lilly229 am 09.07.2013, 09:13