Hallo Frau Bader,
ich arbeite als Erzieherin in einem Kindergarten und habe einen Arbeitsvertrag bis zum 31.7.2011
Nun habe ich erfahren das ich schwanger bin. Muss ich meinem Arbeitgeber davon nun umgehend in Kenntnis setzen oder kann ich warten bis ich eine Vertragsverlängerung bis 2012 erhalten habe da ich ja dann in der Vertragszeit mein Kind bekomme. ET 15.12.
Kann mich der Chef dann kündigen weil ich ihm nichts davon erzählt habe und den befristeten Vertarg aufheben? Oder habe ich die Chance nach Mutterschutz und Elternzeit die nicht ausgeführte Arbeitsleistung dann fortzusezten.Meine damit: Wird der Vertrag eingefroren?
Ich hoffe das ich mich verständlich ausgedrückt habe.
Mitglied inaktiv - 09.04.2011, 15:31
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag und Schwanger Mitteilung
Hallo,
Sie können schweigen und es erst nach der Verlängerung mitteilen, ohne dass der AG Ihnen deshalb kündigen kann
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2011
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag und Schwanger Mitteilung
Ein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht (auch nicht durch Mutterschutz oder Elternzeit) eingefroren, er läuft ganz normal aus.
Du SOLLST deine Schwangerschaft umgehend mitteilen, aber du MUSST es NICHT!
Allerdings kannst du natürlich nicht die Schutzmaßnahmen des MuSchG in Anspruch nehmen, solange dein AG nichts von der Schwangerschaft weiß.
Viele verheimlichen ihre Schwangerschaft, um eine Vertragsverlängerung zu bekommen. Daraus kann dir dein AG rechtlich keinen Strick drehen - nur moralisch.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.04.2011, 08:23